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   BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17   

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BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17 (https://dejure.org/2017,19314)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2017 - 1 B 98.17 (https://dejure.org/2017,19314)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 1 B 98.17 (https://dejure.org/2017,19314)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die den Tatsachengerichten vorbehaltene Sachverhalts- und Beweiswürdigung; Unterschiede bei der tatsächlichen gerichtlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen; Feststellung einer extremen Gefahrenlage für rückkehrende syrische Asylbewerber

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die den Tatsachengerichten vorbehaltene Sachverhalts- und Beweiswürdigung; Unterschiede bei der tatsächlichen gerichtlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen; Feststellung einer extremen Gefahrenlage für rückkehrende syrische Asylbewerber

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die den Tatsachengerichten vorbehaltene Sachverhalts- und Beweiswürdigung; Unterschiede bei der tatsächlichen gerichtlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen; Feststellung einer extremen Gefahrenlage für rückkehrende syrische Asylbewerber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17
    Hinsichtlich der Situation von Syrern, die nach illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt nach Syrien zurückkehren, ist das Berufungsgericht hingegen unter Einbeziehung neuerer Erkenntnisquellen und im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 - juris Rn. 21 ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris Rn. 43; VGH München, Urteile vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 - juris Leitsatz und Rn. 32, - 21 B 16.30338 - juris Leitsatz und Rn. 30 und - 21 B 16.30371 - juris Leitsatz und Rn. 20; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 40 f.) zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine zureichenden tatsächlichen Erkenntnisse gebe, dass die syrischen Sicherheitsbehörden letztlich jeden Rückkehrer, der Syrien verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten habe, ohne weitere Anhaltspunkte der Opposition zurechneten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17
    Hinsichtlich der Situation von Syrern, die nach illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt nach Syrien zurückkehren, ist das Berufungsgericht hingegen unter Einbeziehung neuerer Erkenntnisquellen und im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 - juris Rn. 21 ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris Rn. 43; VGH München, Urteile vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 - juris Leitsatz und Rn. 32, - 21 B 16.30338 - juris Leitsatz und Rn. 30 und - 21 B 16.30371 - juris Leitsatz und Rn. 20; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 40 f.) zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine zureichenden tatsächlichen Erkenntnisse gebe, dass die syrischen Sicherheitsbehörden letztlich jeden Rückkehrer, der Syrien verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten habe, ohne weitere Anhaltspunkte der Opposition zurechneten.
  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17
    Anderes folgt auch nicht aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 (2 BvR 31/14 - InfAuslR 2017, 75).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 28 - zur Feststellung einer extremen Gefahrenlage) haben sich allerdings die Berufungsgerichte nach § 108 VwGO (erkennbar) mit abweichenden Tatsachen- und Lagebeurteilungen anderer Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe auseinanderzusetzen.
  • OVG Saarland, 07.02.2017 - 2 A 515/16

    Keine generelle Flüchtlingsanerkennung für Syrer

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17
    Hinsichtlich der Situation von Syrern, die nach illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt nach Syrien zurückkehren, ist das Berufungsgericht hingegen unter Einbeziehung neuerer Erkenntnisquellen und im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 - juris Rn. 21 ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris Rn. 43; VGH München, Urteile vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 - juris Leitsatz und Rn. 32, - 21 B 16.30338 - juris Leitsatz und Rn. 30 und - 21 B 16.30371 - juris Leitsatz und Rn. 20; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 40 f.) zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine zureichenden tatsächlichen Erkenntnisse gebe, dass die syrischen Sicherheitsbehörden letztlich jeden Rückkehrer, der Syrien verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten habe, ohne weitere Anhaltspunkte der Opposition zurechneten.
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30338

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17
    Hinsichtlich der Situation von Syrern, die nach illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt nach Syrien zurückkehren, ist das Berufungsgericht hingegen unter Einbeziehung neuerer Erkenntnisquellen und im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 - juris Rn. 21 ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris Rn. 43; VGH München, Urteile vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 - juris Leitsatz und Rn. 32, - 21 B 16.30338 - juris Leitsatz und Rn. 30 und - 21 B 16.30371 - juris Leitsatz und Rn. 20; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 40 f.) zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine zureichenden tatsächlichen Erkenntnisse gebe, dass die syrischen Sicherheitsbehörden letztlich jeden Rückkehrer, der Syrien verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten habe, ohne weitere Anhaltspunkte der Opposition zurechneten.
  • BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung;

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17
    Ein - hier nicht geltend gemachter - Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2004 - 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 und vom 23. September 2011 - 1 B 19.11 - juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17
    Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus.
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30371

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30364

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 249.03

    Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Überziehung des nach § 51

  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2021 - 2 MB 16/20

    Dienstliche Beurteilung von Telekombeamten - hinreichende Konkretisierung von

    Zum anderen zeigt der Antragsteller vor diesem Hintergrund auch nicht schlüssig auf, wieso es den Beurteilern nicht gelingen sollte, die Übertragung der Einzelmerkmale auf das Gesamturteil und die durch die Ausprägungsgrade weitere Differenzierung auch ohne abstrakte Vorgaben in der Beurteilungsrichtlinie zu plausibilisieren (vgl. zu Einwänden gegen das Beurteilungssystem der Antragsgegnerin auch: OVG Münster, Beschlüsse vom 23. September 2019 - 1 B 1428/18 -, Rn. 8, vom 29. Juli 2019 - 1 B 1350/18 -, Rn. 10 ff., vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 -, Rn. 13 ff., vom 14. Juli 2017 - 1 B 98.17 -, Rn. 12, vom 12. Juli 2016 - 1 B 1388/15 -, Rn. 45 ff. und vom 30. März 2016 - 1 B 1500/15 -, Rn. 18; jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2017 - 14 A 2358/17

    Klärungsbedürftigkeit der Gewährung von Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz

    vgl. im Einzelnen den die Nichtzulassungsbeschwerde gegen vorbenanntes Urteil zurückweisenden Beschluss des BVerwG vom 18.5.2017 - 1 B 98.17 -, juris.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.05.2017 - 1 B 98/17   

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https://dejure.org/2017,22983
VGH Hessen, 24.05.2017 - 1 B 98/17 (https://dejure.org/2017,22983)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.05.2017 - 1 B 98/17 (https://dejure.org/2017,22983)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 1 B 98/17 (https://dejure.org/2017,22983)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Länderübergreifende Versetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Länderübergreifende Versetzung

  • rechtsportal.de

    BEHÖRDLICHE VERFAHRENSHANDLUNG; EINVERSTÄNDNIS DES AUFNEHMENDEN DIENSTHERRN; FREIHALTUNG STELLE; RICHTIGER ANTRAGSGEGNER; SCHULDIENST; SICHERUNGSANSPRUCH; UNSELBSTÄNDIGE MITWIRKUNGSHANDLUNG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung (Lehrer) - Länderübergreifendes Versetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine einklagbare Rechtsposition eines Versetzungsbewerbers aufgrund einer Absichtserklärung des Dienstherren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Kassel, 15.12.2016 - 1 L 1166/16

    Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn

    Auszug aus VGH Hessen, 24.05.2017 - 1 B 98/17
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 15. Dezember 2016 - 1 L 1166/16.KS - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 15. Dezember 2016 - 1 L 1166/16.KS abzuändern und dem Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens die für die Antragstellerin vorgesehene Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 als Studienrätin/Studienrat an der XY-Schule in Kassel mit keiner anderen Bewerberin/keinem anderen Bewerber zu besetzen.

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Auszug aus VGH Hessen, 24.05.2017 - 1 B 98/17
    Da - wie im angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt - das gemäß § 15 Abs. 3 BeamtStG erforderliche Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn nicht im Wege einer "eigenständigen" Hauptsache gerichtlich eingeklagt werden kann, sondern eine unselbständige behördliche Mitwirkungshandlung im Rahmen der gegen den abgebenden Dienstherrn zu richtenden Bescheidungsklage hinsichtlich des Versetzungsbegehrens ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 37/03 -, Rdnr. 19 ff.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 6 A 914/14 -, Rdnr. 5), kann sich der erforderliche Sicherungsanspruch im vorliegenden, gegen den aufnehmenden Dienstherrn gerichteten Eilverfahren nicht aus diesem, gegenüber dem abgebenden Dienstherrn geltend zu machenden Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung herleiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - 6 A 914/14

    Voraussetzungen für das Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn in eine

    Auszug aus VGH Hessen, 24.05.2017 - 1 B 98/17
    Da - wie im angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt - das gemäß § 15 Abs. 3 BeamtStG erforderliche Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn nicht im Wege einer "eigenständigen" Hauptsache gerichtlich eingeklagt werden kann, sondern eine unselbständige behördliche Mitwirkungshandlung im Rahmen der gegen den abgebenden Dienstherrn zu richtenden Bescheidungsklage hinsichtlich des Versetzungsbegehrens ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 37/03 -, Rdnr. 19 ff.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 6 A 914/14 -, Rdnr. 5), kann sich der erforderliche Sicherungsanspruch im vorliegenden, gegen den aufnehmenden Dienstherrn gerichteten Eilverfahren nicht aus diesem, gegenüber dem abgebenden Dienstherrn geltend zu machenden Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung herleiten.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2009 - 5 ME 31/09

    Anwendung der Grundsätze für die erstmalige Begründung des Beamtenverhältnisses

    Auszug aus VGH Hessen, 24.05.2017 - 1 B 98/17
    Einstweilige Rechtsschutzbegehren zur Sicherung dieses Anspruchs sind vielmehr gegenüber dem abgebenden Dienstherrn geltend zu machen (vgl. z. B. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2009 - 5 ME 31/09 -, Rdnr. 5, betreffend die einstweilige Rechtschutzmaßnahme der Abordnung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 4 S 45.18

    Dienstherrenübergreifende Versetzung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die auch von Teilen des Schrifttums befürwortete Auffassung vertreten, dass das für eine dienstherrenübergreifende Versetzung erforderliche Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn (vgl. § 28 Abs. 5 BBG, § 15 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG) nicht im Wege einer "eigenständigen" Hauptsache gerichtlich eingeklagt werden könne, sondern eine unselbständige behördliche Mitwirkungshandlung im Rahmen der gegen den abgebenden Dienstherrn zu richtenden Bescheidungsklage hinsichtlich des Versetzungsbegehrens sei (so VGH Kassel, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 B 98/17 - juris Rn. 14 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 37.03 - juris Rn. 19 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 6 A 914/14 - juris Rn. 5; ebenso Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 2018, S. 89 Fn. 32; zur Einordnung des Einverständnisses als "verwaltungsinterne Mitwirkungshandlung" ohne unmittelbare oder mittelbare Regelungswirkungen gegenüber dem betroffenen Beamten: Günther, RiA 2009, S. 193, 195).
  • VG Köln, 09.04.2021 - 19 L 2337/20 In dem verwaltun
    Das Einverständnis ist damit isolierter gerichtlicher Überprüfung entzogen, OVG NRW, Beschluss vom 05.06.2014 - 6 A 914/14 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 27.09.2005 - 3 CE 05.2031 -, juris Rn. 9 ff.; HessVGH, Beschluss vom 24.05.2017 - 1 B 98/17 -, juris Rn. 11; Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 4, Rn. 39, Fn. 179; a.A. VGH BW, Beschluss vom 06.11.2017 - 4 S 2064/17 -, juris Rnrn.

    Lenz, in: Brinktrine/Neuhäuser, BeckOK Beamtenrecht Niedersachsen, 17. Ed. 01.12.2020, § 28 NBG Rn. 43; HessVGH, Beschluss vom 24.05.2017 - 1 B 98/17 -, juris Rn. 11.

    Sicherungsmaßnahmen, die letztlich auf die Sicherung des Anspruchs auf Versetzung gerichtet sind, sind in der Konsequenz und unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks des § 44a VwGO jedoch auch gegen den abgebenden Dienstherrn zu richten, VG Kassel, Beschluss vom 15.12.2016 - 1 L 1166/16.KS -, juris Rn. 13; i.E. so wohl auch angenommen durch BayVGH, Beschluss vom 27.09.2005 - 3 CE 05.2031 -, juris Rn. 12; im Rahmen des § 44a VwGO offen gelassen durch HessVGH, Beschluss vom 24.05.2017 - 1 B 98/17 -, juris Rn. 11, der jedoch jedenfalls in der Sache einen Sicherungsanspruch für diesen Fall verneint, dort Rnrn.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17

    Besetzungsanspruch gegenüber dem Dienstherrn; hier: Einverständnis mit Umsetzung

    Dies rechtfertigt es nach Ansicht des Senats allerdings nicht, sie als bloße behördliche Verfahrenshandlung im Sinne des § 44a VwGO zu qualifizieren, die nur gleichzeitig mit den gegen die Versetzung zulässigen Rechtsbehelfen angegriffen werden kann (so aber Nds.OVG, Beschluss vom 27.03.2009 - 5 ME 31/09 - OVG NRW, Beschluss vom 05.06.2014 - 6 A 914.14 - HessVGH, Beschluss vom 24.05.2017 - 1 B 98/17 - offengelassen von BayVGH, Beschluss vom 06.12.2004 - 3 CE 04.2651 -, jeweils Juris).
  • VG München, 17.12.2019 - M 5 K 18.593

    Unzulässige Klage auf Einverständnis mit Versetzung

    Vielmehr ist es als unselbstständige behördliche Mitwirkungshandlung im Rahmen einer gegen den abgebenden Dienstherrn zu richtenden Bescheidungsklage hinsichtlich des Versetzungsbegehrens zu prüfen (HessVGH, B.v. 24.5.2017 - 1 B 98/17 -, juris Rn. 14 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 37/03 -, juris Rn. 19 ff.; OVG NW, B.v. 5.6.2014 - 6 A 914/14 -, juris Rn. 3 f.).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 98/17   

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https://dejure.org/2017,25546
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 98/17 (https://dejure.org/2017,25546)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.07.2017 - 1 B 98/17 (https://dejure.org/2017,25546)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Juli 2017 - 1 B 98/17 (https://dejure.org/2017,25546)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung eines möglichen Konkurrenten am Beurteilungsverfahren als Beurteiler; Betrauung von Angestellten bzw. Tarifbeschäftigten mit der Aufgabe der Erstellung von Beurteilungen für Beamte; Beurteilung eines Konkurrenenten durch einen nach seinem Statusamt ...

  • rechtsportal.de

    Beteiligung eines möglichen Konkurrenten am Beurteilungsverfahren als Beurteiler; Betrauung von Angestellten bzw. Tarifbeschäftigten mit der Aufgabe der Erstellung von Beurteilungen für Beamte; Beurteilung eines Konkurrenenten durch einen nach seinem Statusamt ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 20 Abs. 3
    Beteiligung eines möglichen Konkurrenten am Beurteilungsverfahren als Beurteiler; Betrauung von Angestellten bzw. Tarifbeschäftigten mit der Aufgabe der Erstellung von Beurteilungen für Beamte; Beurteilung eines Konkurrenenten durch einen nach seinem Statusamt ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 12 L 1746/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 98/17
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 1 B 1361/16

    Einstweilige Untersagung der Besetzung von Beförderungstellen; Beurteilung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 98/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2004 - 2 B 64.04 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 25 = juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2017 - 1 B 1361/16 -, juris, Rn. 5, m. w. N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2017 - 1 B 1361/16 -, juris, Rn. 13 ff., m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15

    Dienstliche Beurteilung bei besonders starkem Auseinanderfallen von Statusamt und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 98/17
    vgl. dazu, dass sich die vom Senat aufgestellten Grundsätze zur Berücksichtigungspflicht einer höherwertigen Tätigkeit in der Beurteilung (zumindest in erster Linie) auf Fälle einer deutlichen Höherwertigkeit der übertragenen Tätigkeit im Verhältnis zum Statusamt beziehen, etwa die Beschlüsse vom 18. Juni 2015 - 1 B 384/15 -, juris, Rn. 8 und 10, und vom 2. März 2017 - 1 B 138/17 -, juris, Rn. 12 und 13; zur Bedeutung des Ausprägungsgrades der Höherwertigkeit für die Anforderungen an die Begründung des Bewertungsvorgangs ferner den Senatsbeschluss vom 12. April 2017- 1 B 226/17 -, juris, Rn. 31.
  • BVerwG, 20.08.2004 - 2 B 64.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Übertragung dienstlicher

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 98/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2004 - 2 B 64.04 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 25 = juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2017 - 1 B 1361/16 -, juris, Rn. 5, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2016 - 1 B 1388/15

    Eilverfahren wegen beamtenrechtlicher Konkurrentenstreitigkeit; Geltendmachung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 98/17
    In dem Beschluss vom 12. Juli 2016- 1 B 1388/15 -, juris, Rn. 45 ff., hat der Senat zwar gewisse Anwendungsprobleme der in Rede stehenden Skalen und Notenstufen beleuchtet, das Beurteilungssystem im Ergebnis aber nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2017 - 1 B 226/17

    Einstweilige Anordnung betreffend die Untersagung der Besetzung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 98/17
    vgl. dazu, dass sich die vom Senat aufgestellten Grundsätze zur Berücksichtigungspflicht einer höherwertigen Tätigkeit in der Beurteilung (zumindest in erster Linie) auf Fälle einer deutlichen Höherwertigkeit der übertragenen Tätigkeit im Verhältnis zum Statusamt beziehen, etwa die Beschlüsse vom 18. Juni 2015 - 1 B 384/15 -, juris, Rn. 8 und 10, und vom 2. März 2017 - 1 B 138/17 -, juris, Rn. 12 und 13; zur Bedeutung des Ausprägungsgrades der Höherwertigkeit für die Anforderungen an die Begründung des Bewertungsvorgangs ferner den Senatsbeschluss vom 12. April 2017- 1 B 226/17 -, juris, Rn. 31.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2016 - 1 B 1514/15

    Einstweilige Untersagung zur Besetzung ausgewiesener und zu besetzender

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 98/17
    vgl. in diesem Zusammenhang statt vieler den Beschluss des Senats vom 4. April 2016 - 1 B 1514/15 -, juris, Rn. 11 bis 15, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - 1 B 138/17

    Höherwertige Verwendung eines Beamten im Verhältnis zu seinem Statusamt;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 98/17
    vgl. dazu, dass sich die vom Senat aufgestellten Grundsätze zur Berücksichtigungspflicht einer höherwertigen Tätigkeit in der Beurteilung (zumindest in erster Linie) auf Fälle einer deutlichen Höherwertigkeit der übertragenen Tätigkeit im Verhältnis zum Statusamt beziehen, etwa die Beschlüsse vom 18. Juni 2015 - 1 B 384/15 -, juris, Rn. 8 und 10, und vom 2. März 2017 - 1 B 138/17 -, juris, Rn. 12 und 13; zur Bedeutung des Ausprägungsgrades der Höherwertigkeit für die Anforderungen an die Begründung des Bewertungsvorgangs ferner den Senatsbeschluss vom 12. April 2017- 1 B 226/17 -, juris, Rn. 31.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2016 - 1 B 1500/15

    Anforderungen an die Zuständigkeit der Beurteiler und Aussagekraft einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 98/17
    Einen solchen Systemfehler hatte der Senat sinngemäß zuvor etwa auch schon in seinem Beschluss vom 30. März 2016 - 1 B 1500/15 -, juris, Rn. 18, (eher) verneint, jedenfalls skeptisch betrachtet.
  • VG Gelsenkirchen, 20.04.2020 - 12 L 1799/19

    Beamte Beförderung Stellenbesetzung einstweilige Anordnung dienstliche

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 -, juris Rn. 16; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2005 - 1 A 4240/03 -, juris Rn. 36 sowie Beschluss vom 14. Juli 2017 - 1 B 98/17 -, juris Rn. 8.

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juli 2017 - 1 B 98/17 -, juris Rn. 10; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. April 2019 - 6 CE 19.76 -, juris Rn. 16.

  • VGH Bayern, 26.08.2019 - 6 CE 19.1409

    Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle

    Es gibt allerdings keinen Automatismus dahingehend, dass die Höherwertigkeit der Tätigkeit in jedem Fall zu einer Verbesserung der Gesamtnote führen muss (vgl. OVG NW, B.v. 14.7.2017 - 1 B 98/17 - juris Rn. 16).

    Daneben soll sie aber auch solchen (amtsangemessen beschäftigten) Beamten zugutekommen, die ausweislich der beschreibenden Texte ihrer unmittelbaren Führungskräfte ein so hervorragendes Leistungsbild abgeben, dass ihre (innerhalb des Systems der Einzelnoten keine weitere Steigerung zulassenden) Bewertungen der Einzelmerkmale mit der Note "sehr gut" dieses besonders hervorstehende Leistungsbild nur unvollkommen wiedergeben (vgl. OVG NW, B.v. 14.7.2017 - 1 B 98/17 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76

    Konkurrentenstreitverfahren Deutsche Telekom AG

    Ist jedoch trotz (formaler) Ranggleichheit von Beurteiltem und Beurteiler der Eintritt einer Konkurrenzsituation ausnahmsweise tatsächlich ausgeschlossen, entfallen mit dem "bösen Schein" auch die angeführten rechtlichen Bedenken (vgl. OVG NW, B.v. 14.7.2017 - 1 B 98/17 - juris Rn. 10).

    Daneben soll sie aber auch solchen (amtsangemessen beschäftigten) Beamten zugutekommen, die ausweislich der beschreibenden Texte ihrer unmittelbaren Führungskräfte ein so hervorragendes Leistungsbild abgeben, dass ihre (innerhalb des Systems der Einzelnoten keine weitere Steigerung zulassenden) Bewertungen der Einzelmerkmale mit der Note "sehr gut" dieses besonders hervorstehende Leistungsbild nur unvollkommen wiedergeben (vgl. OVG NW, B.v. 14.7.2017 - 1 B 98/17 - juris Rn. 19).

  • VG Trier, 22.02.2021 - 6 K 2787/20

    Auslegungsbedürftigkeit der Beurteilungsrichtlinien für die bei der Deutschen

    Sie sind jedoch nicht in einem solchen Maße unbestimmt, dass sie einer Auslegung nicht zugänglich und aus diesem Grund rechtswidrig wären (vgl. bereits VG Trier, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 1 L 4677/16.TR - [nicht veröffentlicht]; BayVGH, Beschluss vom 26. August 2019 - 6 CE 19.1409 -, juris, Rn. 25 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2017 - 1 B 98/17 -, juris, Rn. 19; OVG Bremen, Beschluss vom 12. November 2018 - 2 B 167/18 -, juris, Rn. 9; a.A.: VG Neustadt [Weinstraße], Urteil vom 15. Januar 2020 - 1 K 231/19.NW - juris, Rn. 22 ff.; krit. auch VG Koblenz, Beschluss vom 22. März 2019 - 2 L 1258/18.KO -, juris, Rn. 8 ff.).

    Danach dient die Notenstufe "Hervorragend" dazu, auf der Ebene des Gesamturteils die Höchstnote "Sehr gut" weiter aufzuspalten, um so gerade im beförderungsrelevanten Bereich der Spitzennoten eine genauere Ausdifferenzierung vornehmen zu können (so bereits VG Trier, Beschluss vom 14. Oktober 2016, a.a.O.; wohl auch BayVGH, Beschluss vom 26. August 2019, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2017, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2019 - 1 B 612/19

    Anforderungen an die Begründung dienstlicher Beurteilungen auf der Grundlage der

    So bereits Bay. VGH, Beschluss vom 23. April 2019- 6 CE 19.76 -, juris, Rn. 21 f.; vgl. auch schon OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2017 - 1 B 98/17 -, juris, Rn. 19.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2019 - 1 B 1350/18

    Besetzung von Beförderungsplanstellen mit anderen Bewerbern i.R.d.

    vgl. entsprechend auch schon den Beschluss des Senats vom 14. Juli 2017 - 1 B 98/17 -, juris, Rn. 12.

    vgl. etwa den Beschluss vom 14. Juli 2017 - 1 B 98/17 -, juris, Rn. 5 und 6.

  • VG Augsburg, 02.07.2019 - Au 2 E 18.2057

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Nichtberücksichtigung bei einer

    Daneben soll sie aber auch solchen (amtsangemessen beschäftigten) Beamten zugutekommen, die ausweislich der beschreibenden Texte ihrer unmittelbaren Führungskräfte ein so hervorragendes Leistungsbild abgeben, dass ihre (innerhalb des Systems der Einzelnoten keine weitere Steigerung zulassenden) Bewertungen der Einzelmerkmale mit der Note "Sehr gut" dieses besonders hervorstehende Leistungsbild nur unvollkommen wiedergeben (vgl. OVG NW, B.v. 14.7.2017 - 1 B 98/17 - juris Rn. 19).
  • VG München, 25.05.2020 - M 21a E 19.5650

    Anforderungen an dienstliche Beurteilungen im beamtenrechtlichen

    Daneben soll sie aber auch solchen (amtsangemessen beschäftigten) Beamten zugutekommen, die ausweislich der beschreibenden Texte ihrer unmittelbaren Führungskräfte ein so hervorragendes Leistungsbild abgeben, dass ihre (innerhalb des Systems der Einzelnoten keine weitere Steigerung zulassenden) Bewertungen der Einzelmerkmale mit der Note "Sehr gut" dieses besonders hervorstehende Leistungsbild nur unvollkommen wiedergeben (vgl. BayVGH, B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 14.7.2017 - 1 B 98/17 - juris Rn. 19).
  • VG München, 06.02.2023 - M 21b E 22.5595

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit, Beförderungsrunde 2022/2023 der Hellip,

    Daneben soll sie aber auch solchen (amtsangemessen beschäftigten) Beamten zugutekommen, die ausweislich der beschreibenden Texte ihrer unmittelbaren Führungskräfte ein so hervorragendes Leistungsbild abgeben, dass ihre (innerhalb des Systems der Einzelnoten keine weitere Steigerung zulassenden) Bewertungen der Einzelmerkmale mit der Note "Sehr Gut" dieses besonders hervorstehende Leistungsbild nur unvollkommen wiedergeben (so auch OVG NW, B.v. 14.7.2017 - 1 B 98/17 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904

    Erfolgloses Konkurrentenstreitverfahren

    Daneben soll sie aber auch solchen (amtsangemessen beschäftigten) Beamten zugutekommen, die ausweislich der beschreibenden Texte ihrer unmittelbaren Führungskräfte ein so hervorragendes Leistungsbild abgeben, dass ihre (innerhalb des Systems der Einzelnoten keine weitere Steigerung zulassenden) Bewertungen der Einzelmerkmale mit der Note "sehr gut" dieses besonders hervorstehende Leistungsbild nur unvollkommen wiedergeben (vgl. OVG NW, B.v. 14.7.2017 - 1 B 98/17 - juris Rn. 19).
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